Standsicherheitsnachweise
Ein Prüfbuch (Baubuch) braucht, wer einen Fliegenden Bau betreibt. Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen (also Konstruktionen mit einem Bauwerks-Charakter), die dazu konstruiert und bestimmt sind wiederholt auf- und abgebaut zu werden.
Was alles ist nun ein Fliegender Bau?
– Bühnenüberdachungen
– Tribünen
– PA-Türme
– DJ Tower
– Zelte
– Fahrgeschäfte
– Funsportgeräte
– Fahrzeuge, die geparkt als begehbare Bauwerke funktionieren
– FOH Gerüste
– weitere bitte bei uns anfragen
Was sind keine Fliegenden Bauten?
Allgemein sind Anlagen, welche innerhalb eines Gebäudes errichtet werden keine Fliegenden Bauten.
– Messestände
– geflogene Riggs in Hallen
– Ground Supports in Hallen
– einmalig aufgestellte Sonderkonstruktionen im Freien
– Geräte von Künstlern
– weitere bitte bei uns anfragen
Nicht jeder Fliegende Bau benötigt ein Prüfbuch mit amtlicher Ausführungsgenehmigung. Es gibt in jedem Bundesland Freistellungsgrenzen die der Bauordnung unterliegen. Gern geben wir Ihnen Auskunft für Ihren Aufstellungsort! Dennoch muss die Standsicherheit (Tragsicherheit und Windstabilität) auch für einen frei gestellten Fliegenden Bau nachgewiesen sein. Die Vorteile für frei gestellte Anlagen sind das Entfallen der Prüfkosten (TÜV) und der amtlichen Gebühren, sowie die kurze Bearbeitungszeit für den Standsicherheitsnachweis.
Wenn Sie in unserem Hause einen Standsicherheitsnachweis beauftragen, so kann dies auch der erste ohnehin notwendige Schritt für ein später angedachtes Baubuch sein. Durch den Standsicherheitsnachweis legen Sie den Grundstein für Ihre Sicherheit. Wir berechnen im Standsicherheitsnachweis die zulässigen Nutzlasten und eventuell erforderliche Ballastierung, oder Verankerung.

Beispiel eines genehmigungsfreien Fliegenden Baus: Die gelungene Tunnelbühne der DIESEL Ton + Lichttechnik, Stefan Kirschner. Aufgabe Expo Engineering GmbH: Statische Berechnung / Standsicherheitsnachweis, Bestimmung der Nutzlasten und Ballastierung